VORBEUGEND HANDELN
UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE
Unsere Leistungen im Einzelnen
Ihr Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter wird im Gesetz ab einer Betriebsgröße von 175 Beschäftigten, in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ab 100 Personen, in Verwaltungen ab 400 Beschäftigten sowie in Industriebauten bei einer Summe der Grundfläche von mehr als 5.000m², gefordert.
Durch einen externen Brandschutzbeauftragten werden keine innerbetrieblichen Personalressourcen gebunden. Die Mitarbeiter stehen somit weiterhin für das Kerngeschäft zur Verfügung und müssen somit keine zusätzlichen zeitintensiven Tätigkeiten durchführen. Darüber hinaus entstehen keine Kosten für Aus- und Weiterbildung.
Bei Brandschutzbegehungen vor Ort können eventuelle Defizite erkannt und Lösungsvorschläge mit den Betriebsverantwortlichen geklärt werden.
Ich übernehme gerne für Sie die Funktion des gesetzlich geforderten Brandschutzbeauftragten.
Objektbezogene Evakuierungskonzepte
Vermehrt ist zu beobachten, dass Branddirektionen und Baurechtsämter bei der Brandverhütungsschau auch nach dem erforderlichen Evakuierungskonzept fragen.
In der Vergangenheit wurde diesem Papier nur wenig Beachtung geschenkt. Hier ist eine Änderung zu beobachten: Da dieses Verhalten immer wieder zu teils tödlichen Situationen geführt hat, legen die Behörden und zuständigen Stellen, gerade in sozialen Einrichtungen, zunehmend Wert auf gute und aktuelle Evakuierungskonzepte.
Die Espert Brandschutz GmbH hat sich für Sie speziell mit dem Thema der Evakuierung auseinandergesetzt und beschäftigt sich daher nicht nur mit Aus- und Fortbildung zum Thema der (Notfall-) Evakuierung, sondern erstellt ganz individuelle objektbezogene Evakuierungskonzepte nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 4062 sowie DGUV 205-033, speziell für Pflegeeinrichtungen, Behinderten- und Schwerstbehinderteneinrichtungen, Kitas oder auch Horte.
Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner bei diesem sensiblen und anspruchsvollen Thema!
Brandschutzkonzepte
Brandschutzkonzepte werden als Teil ihres Bauantrages in Form einer Bauvorlage nach § 2 (3) LBOAVO
beim Baurechtsamt eingereicht. In der Regel ist dies vor allem bei Sonderbauten erforderlich.
Ziel eines Brandschutzkonzeptes ist der Nachweis einer sicheren Gebäudenutzung im Sinne des Baurechts nach § 3 (1) LBO sowie § 15 LBO.
Dieser Nachweis wird von uns in enger Absprache mit dem Auftraggeber schutzzielorientiert erstellt. Dies setzt das Ziel, nicht jede Vorschrift 1:1 umzusetzen sondern objektspezifisch eine wirtschaftliche und vor allem sichere Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden von der Baurechtsbehörde bei Industriebauten, Objekten mit besonderer Gefährdung, Sonderbauten (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) und in vielen anderen Fällen gefordert.
Im Alarmfall vermitteln sie den Einsatzkräften bereits bei der Anfahrt die wichtigsten einsatztaktischen Informationen zum Objekt hinsichtlich der Nutzung sowie besondere Gefahresquellen im Gebäude. Sie beinhalten alle wichtigen Informationen für eine schnelle Orientierung innerhalb und außerhalb des Objekts.
Die Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 sowie nach den jeweiligen Gestaltungsrichtlinien der Kommunen und in enger Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Branddirektion erstellt.
Um die Sicherheit der Beschäftigten, Bewohner und Besucher zu erhöhen, sind Flucht- und Rettungspläne kostengünstige Bestandteile des betrieblichen Brandschutzes.
Sie sind Orientierungshilfe für alle Personen im Brand- oder Gefahrenfall innerhalb des Gebäudes zu den vorhandenen Flucht- und Rettungswegen.
Durch die Nutzungsart des Gebäudes wird aufgrund vieler Gesetze sowie gängiger Sonderbauvorschriften- und Richtlinien die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gefordert. Oft wird dies bereits in der Baugenehmigung durch die zuständige Behörde gefordert.
Für Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Verkaufsstätten, Industriebauten, Versammlungsstätten u.v.m. wird die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gefordert. Die inhaltlichen und gestalterischen Vorgaben werden in der DIN ISO 23601 sowie der ASR A1.3 geregelt.
Wir übernehmen für Sie die Erfassung aller notwendigen baulichen und brandschutztechnischen Punkte, wie z.B. Brandmeldeeinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Einrichtungen zur Brandbekämpfung, Erste Hilfe- Einrichtungen sowie dem Standort des Sammelplatzes.
Brandschutzordnung
Eine Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall nach der Erfassung der baulichen und brandschutztechnischen Gegebenheiten ganz speziell für Ihr Objekt.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Besucher durch eine Brandschutzordnung.
Wir übernehmen die Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C, sowie die sachkundige Überprüfung die alle zwei Jahre durchzuführen ist.
Teil A:
Enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall in kurzen und verständlichen Sätzen und richtet sich an alle Menschen die sich im Gebäude aufhalten. Der Teil A wird an mehreren Stellen innerhalb des Gebäudes gut sichtbar ausgehängt.
Teil B:
Enthält Verhaltensregeln im Brandfall zur Verhinderung einer Brand- und Rauchausbreitung. Weiter sind Regeln zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswegen beschrieben. Der Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebes und wird diesen auch in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C:
Richtet sich ganz speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte). In diesem Teil werden unter anderem die verschiedenen Aufgaben von vorbeugenden und brandschutztechnischen Maßnahmen beschrieben.
Tagesseminar für Führungskräfte und Personalverantwortliche
Alle Personalverantwortlichen und Führungskräfte innerhalb eines Unternehmens sind Sie für die Einhaltung und Umsetzung der innerbetrieblichen Brandschutzorganisation verantwortlich.
Sie wissen genau um die Gefahren, welche uns täglich begleiten und Gefahren, die bei der kleinsten Unachtsamkeit zu einem großen Sicherheitsrisiko für Menschen, Tiere, Sachwerte und dem Objekt werden können - und Millionenschäden entstehen lassen können.
In unserem Seminar vermitteln wir anschaulich Wissen und Inhalte rund um den betrieblichen Brandschutz, welches Sie an ihre Beschäftigten in angemessener Form weitergeben. Ziel ist die Sensibilisierung und das Umdenken aller, um letztlich befähigt zu werden, in innerbetrieblichen Gefahrensituationen angemessen zu handeln.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Vorschriften der Berufsgenossenschaft (ArbSchG §10, ArbStättV, ASR A2.2, BGV) und auf der Grundlage der DGUV 205-023 ist jeder Betrieb / Einrichtung verpflichtet, 5 % - optimal 10 %, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer/ Evakuierungshelfer auszubilden.
Bei der Festlegung der Anzahl der Brandschutzhelfer ist die Abwesenheit einzelner Beschäftigter, Schichtbetrieb, Urlaub, Aus- und Fortbildung, mobilitätseingeschränkte Personen, Brandrisiko sowie Krankheit zu berücksichtigen.
Ziel der Ausbildung ist sicheres Handeln zur Vermeidung von Personen und Sachschäden sowie der geübte Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Für eine Evakuierung muss eine innerbetriebliche Struktur vorhanden sein, die im Notfall eine zügige Evakuierung des Betriebes / Einrichtung sicherstellt.
In der Ausbildung mit einem theoretischen und praktischen Teil, welche je nach Teilnehmerzahl zwischen 3 und 4 Stunden variiert, wird Wissen zum Themen zum Brandschutz, Brandbekämpfung, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall, Rechte und Pflichten, die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, sowie die richtige Handhabung und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Wandhydranten vermittelt.
Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber die Pflicht, Personen zu benennen, die Aufgaben bei einer Evakuierung übernehmen müssen. Leider sind jedoch sehr viele Arbeitgeber und Betreiber auf einen solchen Notfall nur schlecht oder gar nicht vorbereitet.
In unerwarteten Gefahrensituationen ist besonnenes und organisiertes Verhalten essentiell, was jedoch nur durch eine gute Vorbereitung und Aufklärung gewährleistet werden kann. Ein Beispiel:
Durch eine gute Brandschutzorganisation mit geübten Mitarbeitern wären beim Flughafenbrand in Düsseldorf im Jahr 1996, trotz baulicher Mängel, nicht 17 Menschen ums Leben gekommen.
Trotz solcher Vorkommnisse wird das Thema Evakuierungshelfer und die damit verbundenen Übungen oft unterschätzt und teils gar nicht durchgeführt. Gerade Evakuierungsübungen, in denen auch Dinge wie das Freihalten von Fluchtwegen behandelt wird, ist ein essenzieller Baustein zu einem gelingenden Ablauf in Gefahrenssituationen.
Bei den Schulungen, die wir mit Ihnen gemeinsam durchführen, finden Themen wie plötzlicher und unerwarteter Gefahreintritt (Brand), Notfallevakuierung, Evakuierung, Rettung von Leben, in Sicherheit bringen von Menschen und Sachwerten oder auch die Entfluchtung von größeren Menschenmengen aus einer Gefahrenzone Berücksichtigung.
Brandschutzunterweisungen
Zum Schutz aller Beschäftigten und zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist der Arbeitgeber nach Arbeitsstättenverordnung §6 (3+4) verpflichtet, mindestens einmal jährlich über die an ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren sowie Verhaltensregeln zu unterweisen.
Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann es haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Das Ziel einer solchen Unterweisung ist es, das die Mitarbeiter*innen in einem Brandfall die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Sachwerten durchführen können.
Die erste Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Danach ist sie mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Hierbei geht es unter anderem um Maßnahmen der Brandverhütung, Verhaltensregeln im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, Handhabung / Bedienung von Kleinlöschgeräten.
(Das Bild zeigt eine Rettung mit dem sogenannten Hamburger Rettungstuch. Es wurde auf das normalerweise vorhandene Deckbett verzichtet, damit man sieht, wie sich der Patient hierbei verhält.)
Feuerlöschertraining
Jeden Tag sehen wir Feuerlöscher an den unterschiedlichsten Orten: am Arbeitsplatz, in Bus und Bahn, in Arztpraxen und vielen anderen unterschiedlichen Plätzen. Meist hängen sie an exponierten Standorten, damit diese nicht übersehen werden können.
Wir sehen sie und nehmen diese auch zur Kenntnis. Aber haben Sie sich auch schon einmal bei dem Gedanken ertappt: „Wie funktioniert dieses Ding überhaupt?“ Eine Ausbildung am Feuerlöscher liegt vermutlich schon Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte zurück.
Wenn Sie sich diese Frage im Ernstfall stellen und nicht wissen wie ein Feuerlöscher funktioniert, kann dies fatale Folgen nach sich ziehen.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, aktiv den Umgang mit einem Feuerlöscher zu erlernen und zu trainieren. Jedem Teilnehmer werden die notwendigen Kenntnisse die zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes notwendig sind, vermittelt. Wir geben Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Brandklassen und die notwendigen Feuerlöscherarten und was Sie dabei beachten müssen.